Die TalenteStiftung Günther Berghofer unterstützt exzellente Studierende durch eine einmalige Prämie für Studieneinsteiger und in der Folge durch ein Leistungsstipendium. Exzellente, sozial benachteiligte Studierende können darüber hinaus eine Zusatzförderung beantragen.
Leistungsstipendium für Studierende: Exzellente Studierende ab dem 2. Studiensemester können ein Leistungsstipendium beantragen, sofern sie folgende Fördervoraussetzungen erfüllen:
Zusatzförderung für Studierende: Exzellente, sozial benachteiligte Studierende, die ein Leistungsstipendium erhalten, können darüber hinaus eine Zusatzförderung beantragen. Voraussetzung dafür ist neben der Zuerkennung eines Leistungsstipendiums der TalenteStiftung Günther Berghofer die Vorlage eines positiven Bescheides der Studienbeihilfestelle des jeweiligen Landes. Die Zusatzförderung beträgt maximal € 2.000,– (netto) pro Studierendem und Studienjahr; die Förderung wird als Zuschuss (additiv) zu einem Leistungsstipendium vergeben und gemeinsam mit diesem beantragt.
Ergänzende Förderungen: Stipendiaten, die eine Förderung der TalenteStiftung Günther Berghofer erhalten haben, kann darüber hinaus eine einmalige individuelle Zusatzausbildung in den Bereichen Management, Wirtschaft, Rhetorik, Präsentationstechniken o.Ä. ermöglicht werden. Diese erfolgt vorwiegend in Form von kompakten Seminaren an renommierten Instituten oder im Rahmen des Ausbildungsprogrammes der ADLER-Werk Lackfabrik. Um eine derartige Förderung zu erhalten, können Stipendiaten frühestens ab Erreichen des Bachelor-Titels einen Antrag an die Talente-Stiftung Günther Berghofer stellen.