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Erasmus+ Praktika
Das ERASMUS+ Programm ist das Mobilitätsprogramm für Studierende, Lehrende und Hochschulpersonal der Europäischen Union, basierend auf der „Erasmus Charter for Higher Education 2021-2027 (ECHE)“ der teilnehmenden Institutionen. Das MCI nimmt am ERASMUS+ Programm teil - unseren Studierenden, Lehrenden und dem Hochschulpersonal steht damit die Welt dieses europäischen Netzwerkes offen.
Im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsprogramms ERASMUS+ können MCI-Studierende einen Zuschuss für ein studienrelevantes, selbst organisiertes Praktikum im europäischen Ausland erhalten.
Die Höhe des Zuschusses für ein ERASMUS+ Praktikum beträgt je nach Gastland zwischen ca. € 540,00 und € 670,00 pro Monat; die Zuschusshöhen werden jährlich angepasst.
Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ERASMUS+ Mobilitäten (Praktika und/oder Studienaufenthalte) im Ausmaß von maximal zwölf Monaten absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kürzlich Graduierte eine ERASMUS+ Förderung für Auslandspraktika in Anspruch nehmen (Antragstellung vor Studienabschluss; siehe hierzu die Informationen zu Graduiertenpraktika).
- Ordentliche/-r Studierende/-r am MCI im Bachelor- bzw. Masterstudium (Teilnehmer/-innen von exekutiven Lehrgängen können kein ERASMUS+ Praktikum absolvieren); Das Studium darf noch nicht abgeschlossen sein oder während des Praktikums abgeschlossen werden. (Sonderfall: Graduiertenpraktikum)
- Die 12 Monate Erasmus-Mobilität im aktuellen Studienzyklus sind noch nicht ausgeschöpft. (Bereits absolvierte Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland, die über Erasmus gefördert wurden, müssen von den 12 Monaten abgezogen werden.)
- Studienrelevanz: Das Praktikum muss studienrelevant sein. Die Studienrelevanz wird von der Studiengangsleitung bestätigt.
- Dauer: mindestens zwei volle Kalendermonate; Eine Unterbrechung des Praktikums ist grundsätzlich nicht möglich.
- Praktika werden maximal im Ausmaß von maximal 4 Monaten gefördert (Verlängerung auf 6 Monate unter Umständen möglich, falls kein Praktikumsentgelt bezogen wird – abhängig vom verfügbaren Budget).
- Gastländer: außerhalb Österreichs in allen EU-Mitgliedsstaaten (inkl. Überseedepartements) und Island, Türkei, Norwegen, Mazedonien, Serbien. (Achtung: Aufenthalte in der Schweiz werden nicht gefördert.)
- Gastinstitutionen: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, NGOs, diplomatische Vertretungen; Achtung: keine Einrichtung der EU wie etwa das Europäische Parlament oder dezentrale den Organen der EU zuzurechnenden Agenturen. Darüber hinaus sind auch Einrichtungen ausgeschlossen, die EU-Programme abwickeln, wie etwa die EU-Nationalagenturen.
- Die Entfernung zwischen Praktikumsort und Heimat-/ Studienort sollte mindestens 200 km betragen, da Pendeln nicht erlaubt ist. Bei einer kürzeren Distanz erfolgt eine Einzelfallentscheidung.
- Nicht-Österreicher/-innen können unter bestimmten Voraussetzungen Stipendium für ein Praktikum im Heimatland beantragen (österreichische Meldebestätigung muss vorliegen).
- Beschäftigungsausmaß: Vollzeitpraktikum
- Zuverdienstgrenze: max. 1.200 EUR brutto Praktikumsentgelt (Stand WS 23/24)
- DEADLINE: Die Förderung ist rechtzeitig (ca. 4 Wochen vor Praktikumsbeginn) zu beantragen.
- Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden.
Zusätzliche Voraussetzungen für Graduiertenpraktika:
- Die Antragstellung muss vor Erbringung der letzten Prüfungsleistung (Bachelorprüfung, Masterprüfung etc.) erfolgen.
- Nach Abschluss des Studiums, in dem Sie das Praktikum absolvieren möchten, dürfen Sie an keiner anderen Universität/FH zu einem ordentlichen Studium zugelassen sein (Zweitstudium!)
- Das Praktikum darf erst nach Abschluss des Studiums angetreten werden und muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss absolviert werden.
- Die 12 Monate Mobilität im letzten Studienzyklus sind noch nicht ausgeschöpft. Bereits absolvierte Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland, die über Erasmus gefördert wurden, müssen von den 12 Monaten abgezogen.
- Eigenständige Suche nach einem Praktikumsplatz im europäischen Ausland z.B.:
MCI Career Center
https://erasmusintern.org/
https://ec.europa.eu/eures/public/en/homepage - Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen.
- Genehmigung des Praktikums als Pflichtpraktikum durch den Studiengang bzw. Abklärung mit dem Studiengang, ob das Praktikum studienrelevant ist.
- Ausfüllen und unterzeichnen der benötigten Erasmus+ Dokumente
- Einreichung der vollständigen Dokumente (siehe unten) beim International Relations Office
Benötigte Dokumente
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten, die alle vollständig ausgefüllt und unterschrieben an kerstin.maier@mci.edu geschickt oder persönlich im International Office abgegeben werden müssen:
- Learning_agreement_traineeship_23_24.docx
Das Learning Agreement ist das Kerndokument des Antrags für ein ERASMUS+ Stipendium für ein Auslandspraktikum. Es gilt als Vertrag zwischen der aufnehmenden Institution, dem MCI Innsbruck vertreten durch den Studiengang und Ihnen. Für Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengang.
Wichtig: Schicken Sie weder Ihrem Studiengang noch Ihrer Gastinstitution einfach das leere Formular zum Ausfüllen, sondern befüllen Sie dieses selbst. Sie sollten alle wichtigen Eckpunkte wie Praktikumsbeginn und -Ende, Programm, Arbeitssprache und Beschäftigungsausmaß bereits im Vorfeld geklärt haben und das Learning Agreement entsprechend befüllen können. - Versicherungserklärung ( docx | 16.73K )
Klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie während der Dauer Ihres Praktikums durch den Praktikumsgeber unfall- und/oder haftpflichtversichert werden. Subsidiär sind Studierende im Rahmen der ÖH-Versicherung bei der Ausübung des Praktikums bzw. auf dem Weg zwischen Praktikumsplatz und Wohnsitz unfall- und haftpflichtversichert, sofern Sie den ÖH-Beitrag im betreffenden Semester eingezahlt haben (Achtung: gilt nicht für Graduiertenpraktika!). Wir empfehlen aber den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung, die auch außerhalb der Arbeitszeit (also in der Freizeit) gültig ist. Sollten Sie bereits eine entsprechende Versicherung haben, klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland greift.
Mit der Unterschrift auf dem Formular erklären Sie, dass Sie über die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes aufgeklärt wurden und für einen ausreichenden Versicherungsschutz während des Auslandspraktikums sorgen werden. - Lebenslauf
Bzgl. des Lebenslaufs gibt es keine speziellen Vorgaben. Ein Lebenslauf in Form des EuroPass ist nicht erforderlich. - Österreichische Meldebestätigung (falls Sie als Nicht-Österreicher/-in ein Praktikum im Heimatland planen)
- Kopie des Abschlusszeugnisses (bei Graduiertenpraktika)
Bei Graduiertenpraktika muss nach Studienabschluss aber vor Praktikumsbeginn das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
- Antragsprüfung durch das International Relations Office.
- Ausstellung eine "Grant agreements" (Vertrag über die Erasmus-Förderung)
- Unterzeichnung und Retournieren des Vertrags.
- Durchführung eines Online Sprach-Assessments und Starten eines kostenfreien Online-Sprachkurses über die Plattform der EU-Academy (freiwillig)
- Einreichen der Ankunftsbestätigung
- Auszahlung von 70 % des Stipendiums durch das MCI
Am Ende des Praktikums:
- Einreichung der Abschlussdokumente (Aufenthaltsbestätigung und Traineeship Certificate und Durchführung des EU-Online-Survey und des abschließenden OLS-Tests.
- Auszahlung der restlichen 30% des Stipendiums.
Nach Ende Ihres Aufenthalts müssen Sie noch folgendes erledigen:
- Übermittlung des After Mobility ( docx | 42.93K ) an das MCI International Office
- Übermittlung der SMT_Aufenthaltsbestaetigung.docx an das MCI International Office
- Ausfüllen des EU-Participant-Surveys (Online Fragebogen der Europäischen Kommission) nach Aufforderung per Email
- Abschließender Sprachtest im OLS (bei Bedarf)
- Bei Pflichtpraktika: Anerkennung als Studienleistung (durch Einreichung der erforderlichen Dokumente für den Studiengang)
Anträge können laufend im International Office eingereicht werden. Für bereits begonnene Praktika können keine Anträge gestellt werden.