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Sie haben Fragen … oder brauchen Unterstützung bei der Suche nach passenden Stipendien oder Fördermöglichkeiten für Studium, Auslandsaufenthalte oder innovative Projekte?

0512-2070-1923

stipendien@mci.edu

Österreichische Studierende und Studierende aus EWR-Staaten

Österreichische Studierende aber auch Studierende aus EWR-Staaten (unter bestimmten Voraussetzungen) haben die Möglichkeit durch die Studienbeihilfenbehörde finanzielle Unterstützung zu bekommen. Gefördert werden Studien im Inland, aber auch Studienaufenthalte im Ausland. Bezieher:innen von Studienbeihilfe haben zudem Anspruch auf weitere Leistungen wie Fahrkostenzuschüsse, Versicherungskostenbeiträge oder Studienunterstützungen.

Förderungen & Services der Hochschulvertretung am MCI

Die öh mci stellt eine Vielzahl von Angeboten im Bereich Förderungen und Dienstleistungen für Studierende bereit. Diese umfassen unter anderem persönliche Beratungen, kostenlose Plagiatschecks sowie Unterstützung bei Initiativen und Projekten.


Mehr Infos

Stipendienstelle Innsbruck

Andreas-Hofer-Straße 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70

E-mail: stip.ibk@stbh.gv.at
Web: www.stipendium.at

Eine Person sitzt an einem Tisch und schreibt auf ein Blatt Papier.

Internationale Studierende

Internationalen Studierenden aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR stehen verschiedene MCI-Stipendien zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, herausragende Leistungen zu honorieren und Sie dabei zu unterstützen, Ihr Studium und Ihre Karriere positiv zu beeinflussen.

Wählen Sie aus der unten stehenden Liste das für Sie und Ihre Zukunft passende Stipendium. Die einzelnen Stipendien können nicht miteinander kombiniert werden.

 

MCI Scholarships for Internationals (full-degree)

Unsere MCI-Stipendien können zwischen 50% und 60% der jeweiligen Studiengebühren abdecken. Der Stipendienbetrag wird direkt vom fälligen Studienbeitrag abgezogen und nicht direkt an die Studierenden ausbezahlt. Eine Bewerbung ist für alle Fachbereiche und Studienniveaus möglich.

Details zu den einzelnen Stipendien:

  • Staatsangehörige von Nicht-EU-EWR-Ländern: Dies sind Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge (ausgenommen Studiengänge der Executive Education)
  • Verfügbar für Studierende, die den laufenden Jahresstudienbeitrag zahlen müssen
  • Höhe des Stipendiums: 50% der Studiengebühr für die gesamte Studiendauer

 Hier bewerben

  • Staatsangehörige von Nicht-EU-EWR-Ländern: Dies sind Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Für Studiengänge aus dem Bereich Technologie & Life Sciences (ausgenommen Studiengänge der Executive Education)
  • Verfügbar für Studierende, die den laufenden Jahresstudienbeitrag zahlen müssen
  • Höhe des Stipendiums: 50% der Studiengebühr für die gesamte Studiendauer

 Hier bewerben

  • Studierende, die von MCI-Partneruniversitäten kommen und Staatsangehörige von Nicht-EU-EWR-Ländern sind: Dies sind Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge (ausgenommen Executive-Studiengänge)
  • Verfügbar für Studierende, die den laufenden Jahresstudienbeitrag zahlen müssen
  • Höhe des Stipendiums: 60% der Studiengebühr für die gesamte Studiendauer

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MCI Merit-Based Scholarships for Internationals (full-degree)

Unsere Merit-Based Scholarships können bis zu 90% der jeweiligen Studiengebühren abdecken. Der Stipendienbetrag wird direkt vom fälligen Studienbeitrag abgezogen und nicht direkt an die Studierenden ausbezahlt. Bei diesen Stipendien werden die schulischen/akademischen Leistungen der Studierenden sowie Ihr extracurriculares Engagement gewürdigt. Eine Bewerbung ist für alle Fachbereiche und Studienniveaus möglich.

Details zu den einzelnen Stipendien:

  • Für Studierende, die sich bereits für die Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (UN Sustainable Development Goals – SDGs) einsetzen und diese auch während ihres Studiums weiter verfolgen wollen.
  • Für den MBA General Management der Executive Education: Alle Staatsangehörigkeiten
  • Für alle anderen MCI Bachelor- und Masterstudiengänge: Staatsangehörige aus Nicht-EU-EWR-Ländern
  • Bewerbungsfrist: 31. März

Weitere Details und Informationen (u.a. zu den erforderlichen Dokumenten) entnehmen Sie bitte unserem Flyer Ban Ki-moon Scholarship ( pdf | 588.35K ).

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  • Für Studierende, die sich bereits mit europäischen Ideen und Themen befassen und diese auch während ihres Studiums weiterverfolgen wollen.
  • Für den MBA General Management der Executive Education: Alle Staatsangehörigkeiten
  • Für alle anderen MCI Bachelor- und Masterstudiengänge: Staatsangehörige aus Nicht-EU-EWR-Ländern
  • Bewerbungsfrist: 31. März

Weitere Details und Informationen (u.a. zu den erforderlichen Dokumenten) entnehmen Sie bitte unserem Flyer Jean Claude Juncker Scholarship ( pdf | 931.47K ).

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  • Für Studierende, die sich bereits in den Bereichen Entrepreneurship, Gesellschaft und gute Regierungsführung engagieren und dieses auch während ihres Studiums weiterverfolgen wollen.
  • Für südafrikanische Studierende.
  • Für alle Masterstudiengänge (einschließlich MBA General Management der Executive Education)
  • Bewerbungsfrist: verlängert auf 31. März

Weitere Details und Informationen (u.a. zu den erforderlichen Dokumenten) entnehmen Sie bitte unserem Flyer Herman Mashaba Scholarship ( pdf | 496.49K )

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  • Studierende, die sich bereits aktiv für demokratische Werte und Frieden engagieren und dieses auch während ihres Studiums weiterverfolgen wollen.
  • Für Studierende aus Belarus und anderen osteuropäischen Staaten.
  • Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge (einschließlich MBA General Management der Executive Education)
  • Bewerbungsfrist: verlängert auf 31. März

Weitere Details und Informationen (u.a. zu den erforderlichen Dokumenten) entnehmen Sie bitte unserem Flyer Sviatlana Tsikhanouskaya Scholarship ( pdf | 687.75K )

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Zusätzliche Stipendien

  • Das Exzellenzstipendium fördert hochqualifizierte Studierende im Rahmen von englischsprachigen MINT-Masterstudien.
  • 2-jähriges Stipendium für Staatsbürger:innen ausgewählter Nationalitäten


Weitere Informationen finden Sie hier.

Der ÖIF vergibt das Liese Prokop Stipendien an sozial bedürftige Studierende aus Drittstaaten (auch Migranten:innen), die erfolgreich in Österreich studieren und keine Studienbeihilfe erhalten.

Dieses Stipendienprogramm wird vom österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) finanziert und ist ein Angebot an Studierende und Lehrende ausländischer Universitäten, einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Österreich zu absolvieren. Details finden Sie

bietet Teilstipendien für Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika an. Dieses Stipendium richtet sich an Studierende, die bereits in Österreich studieren. Der Bewerbungszeitraum ist meist im April jeden Jahres. Genauere Informationen erhalten Sie direkt auf der Website des AAI

  • Für indische Staatsangehörige
  • Für alle englischsprachigen Masterstudiengänge (einschließlich MBA General Management der Executive Education)


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer IGAA Khari Scholarship ( pdf | 525.10K ).

Bewerber:innen der Executive Education

Berufstätige Entscheidungsträger:innen, die sich für das Studien- und Weiterbildungsangebot der Executive Education interessieren, finden am MCI ein vielfältiges Stipendienangebot vor.

Studieren im Ausland

Zur Förderung der Internationalität von MCI Studierenden

zur Förderung der Internationalität von MCI Studierenden
Zur Förderung der Internationalität unterstützt der MCI Stipendienfonds MCI Studierende bei ihren Auslandsaufenthalten.

Antragsberechtigt: Studierende, die

  • für die gesamte Dauer ihres Studienprogramms als ordentliche Studierende am MCI inskribiert sind,
  • einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem Land außerhalb der EU planen,
  • mit besonders hohen Kosten zu rechnen haben (Studiengebühren, Reisekosten, Forschungsaufwendungen) und
  • nicht für ein Erasmus+ Stipendium in Fragen kommen.


Dotation:
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten des MCI Stipendienfonds und dient zur teilweisen Deckung anfallender Studiengebühren, Reisekosten und Forschungsaufwendungen. Aufgrund der limitierten Mittel können nur eine begrenzte Anzahl von Stipendienanträgen positiv erledigt werden. Im Falle einer Gewährung beträgt die Höhe eines Stipendiums ca. 300-800 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Antragsfristen:

  • Donnerstag, 13. Juni 2024 (für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 2024/25)
  • Donnerstag, 5. Dezember 2024 (für Auslandsaufenthalte im Sommersemester 2025)


Förderkriterien:

  • Überdurchschnittliche Studienleistungen
  • Überdurchschnittliches persönliches und studentisches Engagement
  • Für die Zukunft geplanter Auslandsaufenthalt (Kurzaufenthalte/Study Tours, Praktika und bereits absolvierte Auslandsaufenthalte können nicht unterstützt werden)
  • Die Zuerkennung anderer Stipendien kann bei Beurteilung der Bewerbung und Entscheidung über die Vergabe und/oder Höhe eines MCI Outgoing Scholarships einfließen.
  • Studien- oder Forschungsaufenthalt in einem Land außerhalb der EU (bzw. der EU gleichgestellten Ländern) in Verbindung mit besonders hohen Kosten; Auslandsaufenthalte im eigenen Heimatland sind nur in besonderen Fällen förderfähig.


Einzureichende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Aussagekräftiges Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben (max. 1/2 Seite)
  • Übersicht der erwarteten Ausgaben (bitte führen Sie auch andere beantragte Stipendien bzw. Förderungen an)
  • Bei Auslandssemester (nur bei Freemover): Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität bzw. Nominierungs-E-Mail des MCI International Relations Office
  • Bei Forschungsaufenthalten: Beschreibung der geplanten Forschungstätigkeit unter Angabe von eingebunden Forschungsinstitutionen bzw. -einrichtungen


Die Ermittlung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine Jury anhand der vorgenannten Kriterien.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter stipendien@mci.edu gerne zur Verfügung.

Online Bewerbung

Innerhalb Europas absolvierte Auslandsstudien können im Rahmen des Erasmus-Programms von der Europäischen Kommission gefördert werden. Erasmus-Studenten erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland. Voraussetzung: Abkommen über Studentenaustausch zwischen der Gastuniversität und dem MCI.

Ansprechpartner:
International Relations Office des MCI
Tel.: +43 512 2070-1600
international@mci.edu
Nationalagentur Erasmus+ Bildung

Studienbeihilfenbezieher, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren möchten, haben Anspruch auf Beihilfe für Auslandsstudien (inkl. einmaliger Reisekostenzuschuss). Auslandsbeihilfe kann für jedes Land der Welt beantragt werden (interessant für jene, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas absolvieren). Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Förderung von Forschungsarbeiten: Marshallplan-Jubiläumsstiftung

Wir wollen Sie heute auf eine Fördermöglichkeit hinweisen, die vor allem Studierende aus technischen Studienrichtungen betrifft.

Die Marshallplan-Jubiläumsstiftung hat sich zum Ziel gesetzt, ab 2008 österreichische Studierende zu fördern, die im Rahmen einer Forschungsarbeit an eine amerikanische Hochschule gehen.
Darunter fällt zB auch das Verfassen der Bachelor- oder Masterarbeit.

Es besteht für Sie also die Möglichkeit, Ihr Auslandssemester an einer amerikanischen Hochschule zu verbringen, während dieses Aufenthalts Ihre Bachelor-/Masterarbeit zu verfassen und sich diesen Aufenthalt über die Marshallplan-Jubiläumsstiftung fördern zu lassen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind auf Englisch erforderlich:

  • Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Projektbeschreibung/Proposal (Details im Anhang)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Publikationsliste (optional)
  • Vortragsliste (optional)
  • Empfehlungsschreiben (optional)
  • Letter of Acceptance von der amerikanischen Universität


Nach dem Abschluss des Auslandssemesters:

  • Bachelor-/Masterarbeit
    Wichtig: es wird u.a. überprüft, ob die Arbeit mit den Zielen im eingereichten "proposal" übereinstimmt und ob die Arbeit wissenschaftliche Relevanz besitzt. Sollte das nicht der Fall sein, wird von der Stiftung entschieden, ob die Förderung weiterhin Gültigkeit hat > die Ziele bei Antrag bitte bereits genau formulieren.
  • Erfahrungsbericht


Nähere Informationen finden Sie auf der website www.marshallplan.at

Berichte zu den Auslandsaufenthalten unserer Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten findet ihr hier.

Das Zentrum für Internationale Kooperation & Mobilität (ICM) wickelt im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) eine Reihe von Outgoing-Stipendienprogrammen ab. Mehr Info über Internationale Kooperations- & Mobilitätsprogramme finden Sie hier.

Als langjähriger Partner und Förderer des MCI schätzt die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG akademische Bildung als bedeutendes gesellschaftliches Asset und zentrale Ressource für Unternehmensentwicklung.

Im  Rahmen  der  Kooperation  mit  der  Unternehmerischen  Hochschule® werden  an  Studierende  des  MCI, die ihr Auslandssemenster an einer Universität in einem Drittstaaten-Land verbringen, zwei Stipendien in Höhe von je EUR 1.000,- ausgeschrieben.

  • Bewerbungsfrist: 20. April 2024

 Antragsberechtigt: Studierende, die

  • über eine außergewöhnliche Leistungsbilanz bzw.
  • über engagierte Zukunftspläne bzw. -projekte verfügen, die
  • mit Hilfe des Raiffeisen Awards ihr Auslandssemester im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiums an einer Universität in einem Land außerhalb der EU oder gleichgestellter Länder planen und
  • nicht für ein Erasmus+ Stipendium in Fragen kommen.

Vergabekriterien und Bewerbung
Die Ermittlung des/der Preisträgers:in erfolgt durch eine Jury. Eine Teilung des Raiffeisen Awards auf mehrere Antragsteller:innen ist möglich. Die Jury behält sich vor, in einzelnen Jahren keine Vergabe vorzunehmen und die Mittel auf zukünftige Jahre vorzutragen. Es besteht kein Rechtsanspruch, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Einzureichende Unterlagen

  • Angabe zur Auslands-Universität mit kurzer Begründung
  • Kurzbeschreibung Zukunftspläne
  • Transcript of Records

raiffeisen mit gk auf gelb


Online Bewerbung

Die drei bilateralen Förderprogramme „Aktionen“ unterstützen Kooperationen und grenzüberschreitende Mobilität im tertiären Sektor zwischen Österreich und den drei Nachbarländern Slowakei, Tschechien und Ungarn. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die unterschiedlichen Förderinitiativen kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Grenzüberschreitende Mobilität durch Stipendienprogramme
  • Bilaterale Kooperationsprojekte
  • Förderung des Erwerbs der jeweiligen Nachbarsprache

Je nach Aktion und Förderprogramm gibt es bis zu vier Ausschreibungen für Einreichungen pro Jahr. Über die Auswahl der Projekte und die Vergabe von Stipendien entscheiden bilaterale Gremien während regelmäßig stattfindender Sitzungen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Erasmus-Praktika

Im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen, Unterprogramm "ERASMUS Praktika" werden Stipendien für Praktika in der EU vergeben. Es werden sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert! Ein Praktikum im Land der eigenen Staatsbürgerschaft kann grundsätzlich gefördert werden, erhält bei der Bewerber:innenauswahl jedoch eine niedrigere Priorität.

Leistungsstipendium

Bewerbungsfrist: 31. Oktober | für ausgezeichnete Studienleistungen (ab dem 3. Semester)     

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vergibt jährlich Budgetmittel für Leistungsstipendien für Studierende, sowie Absolventinnen und Absolventen des MCI.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen sowie den digitalen Antrag finden Sie zwischen 1. August und 31. Oktober auf Ihrem persönlichen myMCI-Account im Bereich Studies.

Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an das Office Ihres Studiengangs.

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder einer Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG. Den österreichischen Studierenden gleichgestellt sind:
    • EWR-Bürger:innen (inkl. Schweizer Staatsbürger:innen)
    • Drittstaatenangehörige, sofern sie:
      • das Recht auf Daueraufenthalt in Österreich haben (also sich bereits mindestens fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig im Inland aufhalten) oder
      • Familienangehörige von Unionsbürgern sind, die in Österreich Wanderarbeitnehmer oder selbständig Erwerbstätige sind, oder
      • Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern sind.
    • Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern unter den gleichen Voraussetzungen gleichgestellt, wie sie für Drittstaatsangehörige gelten.
    • Konventionsflüchtlinge sind im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr.551/1955, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
  • Ordnungsgemäße Inskription in das jeweils letzte Studienjahr
  • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) des jeweiligen Studienabschnittes unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG).
  • der Notenschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Endnoten im vergangenen Studienjahr ist nicht schlechter als 2,0. (gewichtet nach ECTS).
  • Nur für Abschlussjahrgänge relevant: Master- bzw. Bachelorprüfung wurde mit „ausgezeichnetem“ bzw. „gutem Erfolg“ absolviert.

Studiengangsbezogene Stipendien & Förderungen

Dr. Schär ist ein 1982 gegründetes Familienunternehmen mit Sitz in Südtirol. Die Dr. Schär Unternehmensgruppe ist spezialisiert auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von innovativen diätetischen Lebensmitteln für besondere Ernährungsbedürfnisse. Um Talente in Lebensmitteltechnologie zu fördern, vergibt die Dr. Schär AG jährlich zwei Leistungsstipendien in der Höhe von EUR 500 an MCI-Studierende.

Stipendienhöhe:  € 500,--

Antragsberechtigt: Studierende der Studiengänge

  • Bio- & Lebensmitteltechnologie (Bachelor)
  • Lebensmitteltechnologie & Ernährung (Master)

Einzureichende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben
  • Bestätigung der guten Italienischkenntnisse
  • Transcript of Records

Bewerbungsschluss: 30.März 2025


Online Bewerbung

 

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HANDL TYROL ist ein österreichisches Familienunternehmen mit Sitz in Pians/Tirol, das sich seit 1902 auf die Herstellung von Original Tiroler Speck-, Rohwurst- und Bratenspezialitäten spezialisiert hat.

Die Unternehmensgruppe Handl Tyrol beschäftigt über 700 Mitarbeiter und ist heute in mehr als 20 Ländern vertreten. Der neueste Standort in Haiming wurde 2020 zur Factory of the Year sowie zur Smart Factory gewählt und ist der Grundstein für ein weiteres, nachhaltiges Wachstum.

Das Thema Future of Food ist ein zentrales Element der Zukunftsplanung. Die Unternehmensgruppe Handl Tyrol beschäftigt sich daher mit neuen Ansätzen der Lebensmittelproduktion, Innovationen und Nachhaltigkeit in allen Stufen und möchten junge, aufgeschlossene und engagierte Studenten motivieren, ein Teil dieser Entwicklung zu werden.

Für MCI-Studierende, welche Interesse an nachhaltigen, innovativen, aber auch zukunftsweisenden Ideen haben, vergibt HANDL TYROL GmbH jährlich drei Leistungsstipendien in der Höhe von jeweils bis zu EUR 1.000. Die ausgewählten Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten haben zusätzlich die exklusive Möglichkeit, einen Tag bei Handl Tyrol hinter die Kulissen zu schauen.

Stipendienhöhe:

  • € 750,- (Bachelor-Studierende) bzw. € 1.000,- (Master-Studierende)
  • persönliches Kennenlernen des Geschäftsführers Karl Christian Handl, MBA

Antragsberechtigt: Studierende der Studiengänge

  • Bio- & Lebensmitteltechnologie (Bachelor ab 3. Semester)
  • Lebensmitteltechnologie & Ernährung (Master ab 1. Semester)

Einzureichende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben (inklusive der Gründe für das Interesse an einer nachhaltigen Fleischindustrie - 1 Seite)
  • Transcript of Records

Bewerbungsschluss: 30.Oktober für das vorangegangene Studienjahr


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