International
Austauschstudium - Outgoing
Das MCI unterhält ein attraktives und sorgfältig ausgewähltes Partnernetzwerk von über 300 renommierten Hochschulen, an denen unsere Studierenden ihr internationales Semester verbringen können.
Genauere Informationen zu den Partnerhochschulen Ihres Studiengangs finden Sie auf Ihrer myMCI-Seite. Zudem gibt es in jedem Studiengang eine eigene Informationsveranstaltung zum Thema Auslandssemester. Wir möchten Sie ermuntern, die Chance eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule zu nützen, und Ihnen gleichzeitig unsere Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Auslandssemesters anbieten.
Neben einem regulären Auslandssemester haben Sie zudem die Möglichkeit, im Rahmen von Double & Joint Degree Programmen einen Hochschulabschluss mit einem besonderen Mehrwert zu erwerben oder eventuell an einer Kurzzeitmobilität im Rahmen eines Blended Intensive Programs (BIP) teilzunehmen. Nicht zuletzt können MCI-Studierende im Rahmen des ERASMUS+ Programms auch eine Förderung für ein selbstorganisiertes Praktikum im EU-Raum beantragen.
Hier eine Auswahl unserer Partnerunis –
wo würden Sie gerne studieren?
Double & Joint Degree
Nutzen Sie die Chance, mit einem Double oder Joint Degree Programm Ihren Lebenslauf aufzuwerten und dadurch am Arbeitsmarkt hervorzustechen.
Bei einem Double Degree (Doppelabschluss) werden zwei akademische Grade – jener des MCI und jener der Partneruniversität – vergeben. Bei einem Joint Degree (gemeinsamer Abschluss) wird ein akademischer Grad von mehreren Hochschulen gemeinsam vergeben. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Hochschulen regeln den genauen Aufbau der jeweiligen Double und Joint Degree Programme.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Programme:
Bachelor:
- HAAGA-HELIA University of Applied Sciences – BA Business & Management
- Northumbria University – BA Business & Management
- Centria University of Applied Sciences - BSc Environmental, Process and Energy Engineering
Master:
- University of Economics Prague - MA International Health & Social Management; MA International Business & Management
- Università Carlo Cattaneo - MA International Business & Law; Management; MA Communication & IT (für Incomings); MA International Business & Management; MA Industrial Engineering & Management
- Edinburgh Napier University - MA Entrepreneurship & Tourism; MA International Business & Law
- University of Nebraska at Omaha - MA Management, Communication & IT
- Haaga Helia University of Applied Sciences – MA Management, Communicaiton & IT
- Pôle Universitaire Léonard de Vinci - MSc Mechatronics & Smart Technologies; MA International Business & Management
- LUISS - Università Guido Carli - MA Entrepreneurship & Tourism
- National Kaohsiung University of Science and Technology - MA International Business & Law
- NEOMA Business School - MA International Business & Law
- Kingston University - MA International Business & Law
- Appalachian State University - MSc Mechatronics & Smart Technologies
- Università degli Studi di Genova - MSc Environmental, Process and Energy Engineering; MSc Biotechnology (MSc Medical Pharmaceutical Biotechnology)
- University of Padua - MSc Biotechnology (MSc International Biopharma)
- University of Sevilla - MSc Food Engineering & Nutrition, MSc Mechatronics & Smart Technologies
Universitá di Bologna, University of Oslo & Erasmus University Rotterdam - European Master in Health Economics and Management
BIP - Blended Intensive Program
Ein Blended Intensive Program (BIP) ist ein kurzes Mobilitätsprogramm, welches Studierenden eine Alternative zu einem Austausch über ein ganzes Semester bietet. BIPs beinhalten virtuelle und physische Unterrichtskomponenten. Der physische Teil des BIP erstreckt sich in der Regel über 5 Tage und erfordert eine Reise zur organisierenden Universität
BIP-Austauschmöglichkeiten werden von Ihrem Studiengang auf Sakai oder Ihrem MyMCI-Account veröffentlicht. Die veröffentlichten BIPs können auch auf Infoscreens oder der mci4me-Webseite beworben werden.
Die Finanzierungsmöglichkeiten werden mit jeder Veröffentlichung der BIP-Austauschmöglichkeiten bekannt gegeben.
Fragen & Antworten
Auslandssemester allgemein
Sie können bei der jeweiligen Partnerhochschule in myMCI Erfahrungsberichte von ehemaligen Austauschstudierenden einsehen.
Bitte denken Sie nach Abschluss Ihres Auslandssemesters daran, selbst den Erfahrungsbericht auf der myMCI auszufüllen, damit auch zukünftige Studierende davon profitieren können.
Nach erfolgter Nominierung durch das MCI International Relations Office müssen Sie sich selbst noch bei der Partnerhochschule bewerben - d.h. Sie müssen dort die Application ausfüllen (meist online) und alle von der Partnerhochschule geforderten Dokumente zur dortigen Deadline einreichen. Es handelt sich also um einen effektiven Bewerbungsprozess.
Staatsbürger:innen eines EU/EWR Mitgliedsstaates:
- Innerhalb der EU/EWR ist kein Visum notwendig.
- Bei einem Auslandssemester außerhalb der EU/EWR erhält man in der Regel die entsprechenden Informationen von der Partnerhochschule bzw. sind genauere Information bei der entsprechenden ausländischen Botschaft im eigenen Heimatland zu finden.
Staatsbürger:innen aus nicht EU/EWR Ländern:
Sie benötigen meist auch für Studienaufenthalte innerhalb anderer Staaten der EU ein Visum für das entsprechende Land. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Konsulat.
Bitte überprüfen Sie auch eine mögliche Registrierung für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes auf der Website des entsprechenden Amtes für Auslandsangelegenheiten (hier z.B. für Österreichische Staatsbürger:innen: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/auslandsservice).
Bitte buchen Sie den Flug erst nach erfolgter Zusage durch die Partnerhochschule. Sollten Sie aufgrund steigender Kosten den Flug früher buchen wollen, dann wählen Sie auf jeden Fall ein Ticket, welches umbuchbar und stornierbar ist.
Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem MCI, in dem die Anrechnung der Kurse geregelt wird. Das Learning Agreement wird vom jeweiligen Studiengang freigegeben und ist daher ein verpflichtendes Element eines jeden Auslandaufenthaltes.
Entsprechende Informationen hierfür erhalten Sie nach der Vergabe der Plätze.
Vor dem Auslandssemester:
Bitte die Kurse samt Syllabi beim Studiengang mittels des vorläufigen Learning Agreements einreichen und mit dem Studiengang abklären. Das entsprechende Formular befindet sich auf der myMCI.
Das Learning Agreement BEFORE Mobility ist VOR Beginn des Auslandssemesters einzureichen, sobald die Kurse und wenn möglich die Semesterzeiten bekannt sind. Die Abwicklung erfolgt über die myMCI.
Während des Auslandssemesters:
Änderungen sind vor Ort noch möglich und müssen ebenso mit dem Studiengang abgeklärt werden – Bitte laden Sie das Learning Agreement DURING Mobility auf der myMCI hoch.
Nach dem Auslandssemester:
Das Learning Agreement AFTER Mobility muss mit dem Transcript of Records übereinstimmen und auf der myMCI hochgeladen werden.
Egal ob Sie einen selbstorganisierten Aufenthalt durchführen oder ob er Teil eines Austauschprogrammes ist: Es liegt in Ihrer Verantwortung an der Gastinstitution angebotene Veranstaltungen auf der Website der jeweiligen Auslandsuni einzusehen und mit den geplanten Kursen am MCI abzugleichen.
Auf der myMCI finden Sie bei der jeweiligen Partnerhochschule die Information, ob Sie einen Sprachnachweis benötigen.
Achten Sie bei der Auswahl der Partneruni darauf, welcher Sprachnachweis gefordert wird. Einige Hochschulen verlangen ein offizielles Sprachzertifikat während bei anderen ein vom MCI ausgestellter Nachweis über Ihr Sprachniveau bzw. ein Nachweis, dass Sie ein englischsprachiges Studium am MCI absolvieren, ausreicht.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Studiengang in Verbindung, wenn Sie einen vom MCI ausgestellten Nachweis benötigen. Sie erhalten ihn natürlich kostenlos.
Sollte ein offizielles Sprachzertifikat (TOEFL, IELTS, DELF/DALF etc.) für das Studium an der Partnerhochschule gefordert werden, ist dieser bereits bei der Vergabe der Auslandsplätze vorzulegen. Bitte kümmern Sie sich zeitgerecht darum.
Offizielle Sprachzertifikate können zum Beispiel bei den nachfolgenden Stellen absolviert werden und sind kostenpflichtig:
- Englisch (z.B. Innsbruck, Wien, München)
- IELTS https://ielts.britishcouncil.org
- IELTS am ISI https://www.uibk.ac.at/isi/
- TOEFL ets.org/toefl
- French (z.B. Innsbruck, Wien)
- Spanish (z.B. Linz, Wien)
- Italian (z.B. Innsbruck)
- Perugia-Prüfung CELI https://www.tirol.wifi.at/
- PLIDA https://www.dante-innsbruck.com/
Sprachnachweise sind generell 2 Jahre gültig.
Bitte achten Sie unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt antreten.
Krankenversicherung
Bei einem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich) haben Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens (zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes). ACHTUNG: Routineuntersuchungen sind hierdurch nicht abgedeckt – nur Notfälle!
Generell empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholung nach Österreich für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes.
In manchen Ländern ist der Nachweis einer Krankenversicherung Voraussetzung für den Erhalt des Visums. Nähre Informationen erhalten Sie bei der Partnerhochschule bzw. bei der zuständigen Botschaft.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Generell sind Sie als ordentliche Studierende über die ÖH-Versicherung gesetzlich Unfall- und Haftpflichtversichert. Diese Versicherung gilt auch im Ausland (mit wenigen Ausnahmen, z.B. USA, Australien, Kanada) bei Schadensfällen, die während dem Studienbetrieb bzw. am Weg auftreten. Nähre Informationen und wie Sie einen Versicherungsnachweis erhalten können, finden Sie unter https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung/
Für die Freizeit ist eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung mit Deckung im Ausland zu empfehlen.
Weitere Versicherungen
Zusätzlich zu den genannten Versicherungen wird eine Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl von Dokumenten, Fahrkarten und Gepäck empfohlen.
Sie können nach Absprache mit dem Studiengang als Freemover an eine Hochschule gehen, welche kein Partner eines Studienganges des MCI ist (gilt MCI-weit, d.h. Studierende können an keine Partnerhochschule des MCI als Freemover gehen).
Die komplette Organisation des Aufenthaltes obliegt in diesem Fall Ihnen. Die Kurse müssen aber – wie auch bei Aufenthalten an Partnerhochschulen – mittels der Syllabi im Vorhinein mit dem Studiengang abgeklärt werden.
Ja, Sie müssen sich selbst um die Unterkunft im Ausland während Ihres Studienaufenthaltes kümmern. In der Regel erhalten Sie jedoch hilfreiche und ausführliche Informationen von Ihrer zukünftigen Universität im Ausland.
Während Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie Ihr Zimmer/Appartement an einen Incoming-Studenten des MCI untervermieten.
Wenn Sie Interesse haben, Ihr Zimmer für ein Semester an einen Incoming-Studenten am MCI zu vermieten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an incoming@mci.edu.
Bitte fügen Sie eine kurze Beschreibung des Zimmers/der Wohnung (in Englisch), Fotos sowie Ihre Kontaktdaten bei.
In EU/ EWR Mitgliedsstaaten:
Staatsangehörige der EU/EWR Mitgliedsstaaten sind berechtigt, ohne Arbeitserlaubnis in jedem Land der EU oder des EWR zu arbeiten, falls der Job zeitlich mit dem Studium vereinbar ist. Wenn Sie dort arbeiten möchten, sollten Sie sich in jedem Falle vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft nach den Voraussetzungen für die Beantragung einer solchen Arbeitserlaubnis erkundigen.
Außerhalb der EU/ EWR:
In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an enge Bedingungen geknüpft, z.B. können, je nach Visum, in den USA AusländerInnen nur Jobs innerhalb der Hochschulen (Bibliothek, Computer Lab, Küche, Wohnheim etc.) antreten. Daher sollten Sie die Möglichkeit, im Gastland zu arbeiten, nicht von Anfang an in Ihre finanziellen Pläne mit einbeziehen.
Erasmus+
Je nach verfügbarem Erasmus Budget ist es möglich, dass nur eine maximale Dauer pro Semester finanziell gefördert werden kann (zuzüglich Reisekosten). Nähere Informationen erhalten Sie in der Infoveranstaltung zum Auslandssemester.
Jede:r Studierende der:die auf eine MCI-Partnerhochschule innerhalb der EU (bzw. eines Erasmus-Programmlandes) geht, hat Anspruch auf ein Erasmus Stipendium, wenn er:sie Kurse im Ausmaß von mindestens 3 ECTS pro Monat positiv absolviert.
Für die Beantragung des Erasmusstipendiums wird Ihnen zwei Monate vor Beginn Ihres Auslandssemesters (laut Daten Ihres Learning Agreements – daher bitte Learning Agreement rechtzeitig eingeben) über myMCI der Zugang zum Grant Agreement freigeschaltet, welches Voraussetzung für das Stipendium ist. Einen Leitfaden mit detaillierten Informationen finden Sie auf der myMCI.
- Learning Agreement Before Mobility – von Ihnen, der Partnerhochschule und dem MCI unterzeichnet
- Grant Agreement – von Ihnen und vom MCI unterzeichnet
- Learning Agreement During Mobility (im Falle von Kursänderungen) – von Ihnen, der Partnerhochschule und dem MCI unterzeichnet
- Learning Agreement After – von Ihnen, der Partnerhochschule und dem MCI unterzeichnet
- Aufenthaltsbestätigung – Am Ende des Aufenthaltes von der Partneruni unterzeichnet und gestempelt
- EU Participants Survey – Onlinebefragung, den Link erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthaltes
Genauere Informationen finden Sie im Erasmusleitfaden auf der myMCI.
Das Grant Agreement ist die rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem MCI über die Auszahlung des Erasmus Stipendiums. Ohne Grant Agreement ist eine Auszahlung des Stipendiums nicht möglich.
2 Monate vor Start Ihres Auslandsaufenthaltes (laut Daten des Learning Agreements) können Sie die entsprechenden Daten in myMCI eintragen. Sie erhalten dann eine E-Mail, sobald Ihr Grant Agreement zum Download und zur Unterschrift bereit ist.
Bitte kontrollieren Sie alle Daten genau (auch Adresse, Telefonnummer, Zeitraum, etc.).
Wenn Sie ein Erasmusstipendium für Ihren Auslandsaufenthalt beziehen, erhalten Sie automatisch auch einen Reisekostenzuschuss. Dieser fällt höher aus, wenn Sie umweltfreundliche Transportmittel für den überwiegenden Teil der Reise wählen.
Sollte die Distanz zur Partneruni weniger als 500 km betragen, sind Sie angehalten umweltfreundlich zu reisen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Begründung einzureichen.
Bus, Zug, Fahrgemeinschaften, Fahrrad, etc.
Achtung: Fähre und E-Auto zählen nicht zu "Green Travel" laut der Definition der Europäischen Kommission.
Als Nachweis für Green Travel laden Sie bitte die ehrenwörtliche Erklärung auf myMCI hoch. Bitte bewahren Sie auch nach dem Aufenthalt noch Fahrkarten etc. auf, falls es zu einer stichprobenartigen Überprüfung kommt.
Zu den Erasmus+ Teilnehmenden mit geringeren Chancen zählen:
- Studierende mit einer Behinderung
- Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht
- Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen
Wenn Sie zu einer dieser Studierendengruppen gehören, können Sie einen Sonderzuschuss für den Erasmus+ Aufenthalt sowie eine Inklusionsunterstützung für etwaige Mehrkosten beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer bzw. Ihrem zuständigen Outgoingsbetreuer:in.
Hier finde Sie generelle Informationen für Studierende mit besonderen Bedürfnissen am MCI.
Die Erasmus-Studierendencharta spiegelt die Werte und Prioritäten des Erasmus+ Programmes wider und dient dazu, die Teilnehmenden angemessen über ihre Ansprüche und Pflichten zu informieren und die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten.
Sie finden die Charta unter: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/resources-and-tools/erasmus-student-charter-0
Bitte beachten Sie zusätzlich die vom MCI zur Verfügung gestellten Leitfäden zu Ihrem Auslandsaufenthalt.
BIP - Blended Intensive Programs
Informationen zur Frist und zum Antragsformular finden Sie in der vom Studiengang veröffentlichten Ausschreibung auf Sakai, MyMCI oder per E-Mail. Weitere Informationen zu den Unterlagen für die Erasmus+-Förderung, den administrativen Schritten und der Dokumentation finden Sie in unseren BIP-Richtlinien.
Die offenen Plätze pro BIP werden in der veröffentlichten Ausschreibung auf Sakai, MyMCI oder per E-Mail mitgeteilt. Die Anzahl der offenen Plätze kann zwischen den verschiedenen BIP-Angeboten und Ausschreibungen variieren.
Die Einreichung dieses Antragsformulars führt zu einer Bewertung der eingegebenen Daten. Falsch eingegebene Daten oder fehlende Daten (bspw. hochzuladender Dokumente) werden nicht berücksichtigt und gelten als unvollständige Einreichung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung nicht erneut einreichen können.
Wenn Sie mit Ihrer BIP-Teilnahme ein Erasmus+-Stipendium erhalten, kann sich dies auf weitere Erasmus+ Förderzeiträume auswirken. Ein Studierender kann an mehreren durch Erasmus+ geförderten Programmen teilnehmen, jedoch nur für maximal 12 Monate pro Studienzyklus. Bitte bedenken Sie daher, dass Ihre (in der Regel 5-tägige) BIP-Teilnahme auf die 12 Monate angerechnet wird.
Es kann sein, dass auf der Ulysseus-Website für das jeweilige BIP andere Bewerbungsvoraussetzungen angegeben sind als in dem veröffentlichten BIP-Angebot über Sakai, MyMCI oder E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen von Universität zu Universität unterschiedlich sein können, da das Auswahlverfahren von der Struktur und der Entscheidungsinstanz jeder Universität abhängt.
Nein, Sie können sich für alle BIPs bewerben, die über Sakai, MyMCI oder per E-Mail veröffentlicht werden. Das Antragsformular kann unterschiedlich sein. Wir raten Ihnen daher, die Anweisungen in der spezifischen BIP-Veröffentlichung über Sakai oder MyMCI zu befolgen.
Einen vollständigen Überblick über die einzelnen Dokumente finden Sie in unserem MCI BIP-Leifaden.