Internationals (Full Degree)

MCI - Die Unternehmerische Hochschule® ist ein beliebtes Ziel für internationale Studierende, die ihr gesamtes Studium in Österreich absolvieren wollen. Wir begrüßen jedes Jahr Studierende aus über 55 Ländern weltweit.

Gelegen in einer der schönsten Gegenden Österreichs, bietet das MCI den perfekten Standort für Aus- und Weiterbildung auf höchstem Niveau in Kombination mit einer inspirierenden kulturellen Umgebung.

Nutzen Sie unser breites Spektrum an international akkreditierten Studienprogrammen in wirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen, attraktive Stipendien, individuelle Unterstützung und exzellente Berufsaussichten durch ein qualitativ hochwertiges Studium am MCI - Die Unternehmerische Hochschule®.

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Wichtige Informationen

Alle Bewerber/-innen durchlaufen das gleiche Online-Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Bewerbungen werden fortlaufend angenommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung aufgrund der langen Visumsverfahren, die bis zu drei Monate oder länger dauern können.

In sieben Schritten zu einer schnellen und korrekten Bewerbung:

  • Schritt 1: Wählen Sie Ihr Studienprogramm
  • Schritt 2: Füllen Sie die Online-Bewerbung aus
  • Schritt 3: Lassen Sie Ihre Dokumente beglaubigen
  • Schritt 4: Schicken Sie die Bewerbung ab und bezahlen Sie die Kaution
  • Schritt 5: Durchlaufen Sie das Bewerbungsverfahren (Aufnahmegespräch)
  • Schritt 6: Erhalten Sie das Ergebnis aus dem Bewerbungsverfahren
  • Schritt 7: Akzeptieren Sie das Angebot und freuen Sie sich auf das Studium!


Für mehr Details zur Bewerbung: www.mci.edu/de/studium/bewerbung-und-zulassung


Bildungsvertrag
Bei Zulassung in das Studium wird Ihnen der Bildungsvertrag von Ihrem Studiengang zugesandt. Der Bildungsvertrag beinhaltet die Rechte und Pflichten unserer Studierenden und unserer Einrichtung. Um das Angebot der Zulassung anzunehmen, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen unterschreiben und ordnungsgemäß zurücksenden.

Internationale Studierende müssen möglicherweise ihre Dokumente für die Bewerbung beglaubigen lassen. Die Vorschriften in Bezug auf Übersetzung und Beglaubigung der entsprechenden Dokumente variieren je nach Ausstellungsland. Alle Dokumente müssen in der Originalsprache sowie in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

  • Exam of vocational middle school or certification of vocational training (if applicable)
  • School-leaving exam / transcript of final school year (if applicable)
  • University entrance / equivalent exam (if applicable)

Additionally for Master’s Programs:

  • Bachelor’s diploma or equivalent diploma of a 3-year degree program at a national / international higher education institution
  • (Final) Transcript / Transcript of Records (has to show all completed courses)

Country Albania, Andorra, Angola, Antigua and Barbuda, Argentina, Armenia, Azerbaijan, Australia, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivia, Botswana, Brazil, Brunei, Cape Verde, Chile, China (Sonderverwaltungsgebiete Macau und Hongkong), Costa Rica, Colombia, Cyprus, Denmark, Dominica, Dominican Republic, Ecuador, El Salvador, Estonia, Fiji, Georgia, Grenada, Greece, Guatemala Guyana Honduras, India, Ireland, Iceland, Israel, Japan, Kazakhstan, Korea (Republic), Latvia, Lesotho, Liberia, Lithuania, Luxembourg, Malawi, Malta, Marshall Islands, Morocco, Mauritius, Mexico, Moldova, Monaco, Mozambique, Namibia, New Zealand, Nicaragua, Niue, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Russia, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent and the Grenadines, Samoa, San Marino, Sao Tome and Principe, Saint Christopher and Nevis, Seychelles, South Africa, Spain, Suriname, Swaziland, Switzerland, Tonga, Trinidad and Tobago, Turkey, Ukraine, United Kingdom, United States, Uruguay, Vanuatu, Venezuela

MCI undertakes no responsibility for the correctness and completeness of this information.

Certification

All relevant documents issued by the countries listed above need legalization of documents in the form of an Apostille.
The Apostille is issued by competent authorities in the contracting country. The diplomatic representation of a foreign country in Austria is under no circumstances authorized to do it. A list of responsible authorities in each respective contracting country can be found on the homepage of the HCCH (Hague conference on Private International Law).

The Apostille has to be placed on the original document itself or on an allonge and certifies, thereby, the authenticity of the signature, the function of the person who has signed the document, and where appropriate, the originality of the seal or stamp on the document.

The contracting country determines which documents are considered to be public or private respectively. The Apostille only applies to public documents. In the case of private documents, they have to be certified by, for example, the responsible educational authority or a notary in order to be recognized as a public document, subsequently, the document has to be attested by the Apostille.

Translation All relevant documents required for the application process that are not in German or English, have to be translated. The translation has to be conducted by a sworn and officially certified translator in the respective country or in Austria. The translation must be attached to the original document or to a legalized copy of it. All required stamps of legalization must be translated too.

Country Belgium, Bosnia and Herzegovina, Bulgaria, Germany, Finland, France, Italy, Croatia, Liechtenstein, Macedonia, Montenegro, Netherlands, Norway, Poland, Romania, Sweden, Serbia, Slovakia, Slovenia, Czech Republic, Hungary

MCI undertakes no responsibility for the correctness and completeness of this information.
Certification The countries listed above have concluded a bilateral agreement with Austria in regard to exemption from legalization. Consequently, none of the required documents that are relevant for the application process need legalization. The bilateral agreement is also valid for those documents that have been issued in the relevant country prior to the day the agreement came into force.
Translation All relevant documents required for the application process that are not in German or English, have to be translated. The translation has to be conducted by a sworn and officially certified translator in the respective country or in Austria. The translation must be attached to the original document or to a legalized copy of it. All required stamps of legalization must be translated too.

Country Ägypten, Algerien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, China (ausgenommen Sonderverwaltungsgebiete Macau und Hongkong), Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Heiliger Stuhl, Indonesien, Irak, Iran (Islamische Republik), Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Libysch-Arabische, Dschamahirija, Madagaskar, Malaysia, Malediven, Mali, Souveräner Malteser Ritterorden, Mauretanien, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mongolei, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Ruanda, Salomonen, Sambia, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Arabische Republik, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Vereinigte Republik, Thailand, Timor-Leste (Osttimor), Togo, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik

MCI undertakes no responsibility for the correctness and completeness of this information.
Certification

All relevant documents issued by the countries listed above need full diplomatic legalization, since these countries do not have any agreements with Austria. The legalization has to be placed on the original document.

The documents first have to pass the internal legalization procedure within the country in which they have been issued (this procedure is different in each country but the last authority definitely has to be the Ministry of Foreign Affairs of the respective country) and then the documents have to be attested by the responsible Austrian authority in the respective country.

Translation All relevant documents required for the application process that are not in German or English, have to be translated. The translation has to be conducted by a sworn and officially certified translator in the respective country or in Austria. The translation must be attached to the original document or to a legalized copy of it. All required stamps of legalization must be translated too.

  • Afghanistan
  • Equatorial Guinea
  • Burundi
  • Iraq
  • Comoros
  • Congo
  • Congo, Democratic Republic
  • Korea, Democratic People's Republic
  • Myanmar
  • Somalia
  • Sudan
  • South sudan
  • Chad

Voraussetzung für den Studienerfolg ist ein hohes Maß an Englischkenntnissen. Wir erwarten den Nachweis einer adäquaten Einrichtung für die Zulassung:

 

Wenn Sie sich für ein deutschsprachiges Studienprogramm bewerben wollen, kontaktieren Sie bitte direkt den entsprechenden Studiengang bezüglich der erforderlichen Sprachnachweise.

Als Nicht-EU-Bürger/-in sollten Sie Ihr Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sobald Sie am MCI angenommen wurden und Sie sich Ihren Studienplatz gesichert haben, indem Sie die Studiengebühr beglichen haben. Die Ausstellung des Visums dauert in der Regel über drei Monate.

  • Sie sollten die Visum-Bestimmungen für ein internationales Studentenvisum beachten
  • Sie sollten sich bei Ihrer Ankunft an alle Bestimmungen zur offiziellen Registrierung Ihres österreichischen Wohnsitzes halten.

Informationen zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen und zur verpflichtenden Meldung des Wohnsitzes in Österreich:

Bewerbungen werden laufend akzeptiert. Eine frühzeitige Bewerbung wird empfohlen, um sich Ihren Studienplatz zu sichern.

Die nächsten Bewerbungsfristen für alle Studiengänge sind:

  • 1. Termin: 17. November 2024
  • 2. Termin: 02. Februar 2025
  • 3. Termin: 06. April 2025
  • 4. Termin: 18. Mai 2025

Details und Termine für das Aufnahmeverfahren finden Sie auf der jeweiligen Website des Studienprogramms.

  • EU-Bürger/innen
  • EWR-Bürger/innen inkl. Schweizer Bürger/innen
  • Personen aus Drittstaaten, die lt. FHStG §2 unter die Personengruppe gemäß §1 der Personengruppenverordnung (BGBl II Nr. 63/2019 idgF.) fallen


Aktuelle Studienbeiträge EU/EWR-Bürger/-innen (inklusive Schweizer Bürger/-innen)

Semesterbeitrag

EUR 363,36 pro Semester

ÖH-Beitrag

EUR 24,70 pro Semester


Aktuelle Studienbeiträge für Nicht-EU/EWR-Bürger/innen

Bachelorstudium

EUR 7.000,- pro Semester

Masterstudium

EUR 7.000,- pro Semester

ÖH-Beitrag   

EUR 24,70 pro Semester

 

Informationen über Stipendien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier.


Zusätzlich zu den Studienbeiträgen müssen Sie mit folgenden Lebenshaltungskosten für Ihren Aufenthalt rechnen (es handelt sich um eine grobe Schätzung)

Bewerbungsgebühr

Einmalig, erstattbar *

EUR 50

Wohnen

Pro Monat

EUR 400 - 700

Versicherung

Pro Monat

Ca. EUR 60

Bücher, Kopien am MCI

Pro Semester

Ca. EUR 100

Essen & Sonstiges

Pro Monat

Ca. EUR 400 - 500

* Die Anzahlung auf den Studienbeitrag gilt als Kaution und wird bei Aufnahme ins Studium auf den Studienbeitrag angerechnet. Im Falle einer Ablehnung des Bewerbers / der Bewerberin durch das MCI wird die Anzahlung auf den Studienbeitrag auf Antrag bis zum 31. Oktober des Bewerbungsjahres zurücküberwiesen. Allfällige Spesen und Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Bewerbers. Bei Rücktritt des Bewerbers / der Bewerberin bzw. bei Nichtantritt des Studiums verfällt die Anzahlung auf den Studienbeitrag.

Ein akademisches Jahr besteht aus zwei Semestern. Unser akademischer Kalender variiert von Studienprogramm zu Studienprogramm. Detaillierte Angaben entnehmen Sie daher bitte der Website Ihres Studiengangs.

Planen Sie die Anreise bitte ein paar Tage früher, um an unseren Orientierungsveranstaltungen teilnehmen zu können.

Die groben Semesterdaten sind:

Wintersemester:
Anfang September – Ende Dezember oder
Anfang Oktober - Ende Januar / Mitte Februar

Sommersemester:
Anfang März – Ende Juni

Mit dem Flugzeug:
Drei internationale Flughäfen können angeflogen werden, um nach Innsbruck zu kommen: MünchenFrankfurt, und Wien. Von diesen Flughäfen gibt es regelmäßige Flug-, Zug- oder Busverbindungen nach Innsbruck.
Direkt nach Innsbruck zu fliegen, ist die die schnellste, aber meist teuerste Variante. Der Innsbrucker Flughafen befindet sich in Zentrumsnähe. Die Buslinie F bringt Sie in ca. 10-15 Minuten in die Innenstadt.

Mit dem Zug:
Innsbruck ist leicht mit dem Zug zu erreichen. Der Hauptbahnhof ist ca. 10 Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt. Für mehr Informationen besuchen Sie die Website der Österreichischen Bundesbahnen ÖBB. Es gibt auch häufige Zugverbindungen zu den Flughäfen in München und Wien.

Mit dem Bus:
Flixbus bringt Sie aus ganz Europa nach Innsbruck. Vom Münchner Flughafen verkehrt neben dem Flixbus und dem Zug auch ein Flughafen-Shuttle: Four Seasons Travel.

Sie haben wahrscheinlich schon im Mai oder Juli an einer der online „pre-arrival information sessions“ teilgenommen und werden nun bald Ihr Studium beginnen und der MCI-Community beitreten. Orientierungstage am MCI sind sowohl für Anfang September als auch gegen Ende September geplant.
Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie an den Orientierungsveranstaltungen teil: erhalten Sie detaillierte Informationen über die Ankunftsformalitäten in Innsbruck, erfahren Sie mehr über das MCI | Die Unternehmerische Hochschule® und lernen Sie andere Internationale Studierende kennen.

Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.

Hier registrieren

Zulassung Kontakt

Für Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an:
+43 512 2070-1600


Sende uns eine E-Mail!

Fragen & Antworten

Motivationsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Passkopie, Passfoto, Schulabschlusszeugnis, Hochschulabschlusszeugnisse und Transcrips (für Master-Bewerbungen), Nachweis über berufliche Tätigkeiten bzw. Praktika und über Fort- und Weiterbildungen (falls zutreffend).

Details und aktuelle Informatinen finden Sie unter: https://www.mci.edu/de/studium/bewerbung-und-zulassung

Nein. Sie müssen Ihre beglaubigten Dokumente spätestens Ende Ihres ersten Semesters am MCI vorzeigen.

Dennoch bitten wir Sie, gleich nach Zusage des Studienplatzes mit dem Beglaubigungsprozess zu starten, da es in manchen Ländern sehr lange dauern kann.

Von Studienwerber/innen, die nicht aus EU- und EWR-Staaten und aus der Schweiz kommen, wird im Zuge der Online-Bewerbung eine Anzahlung auf den Studienbeitrag in der Höhe von EUR 50,- behoben. Erst nach Zahlungseingang wird die Bewerbung weiter bearbeitet. Die Anzahlung auf den Studienbeitrag gilt als Kaution und wird bei Aufnahme ins Studium auf den Studienbeitrag angerechnet.

Bei frühzeitiger Zahlung wird kein Rabatt angeboten. Die Studiengebühr muss aber rechtzeitig bezahlt werden, um an den Kursen teilnehmen zu können.

Der Studienbeitrag muss für das gesamte akademische Jahr beglichen werden, sobald die Zusage vorliegt. Eine Zahlung zu Beginn jedes Semesters ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss individuell geprüft werden.

Wenn Sie den Studienbeitrag schon bezahlt haben, das Studium aber nicht antreten werden, können Sie um Rückerstattung ansuchen. Ihr Studienbeitrag wird Ihnen dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr rücküberwiesen.

Ja, Sie können einen Aufschub beantragen. In diesem Fall wird Ihr Studienbeitrag entweder abzüglich der Verwaltungskosten erstattet oder Ihre Beiträge werden automatisch auf das folgende akademische Jahr übertragen. Sie müssen nicht den gesamten Zulassungsprozess erneut durchlaufen.

Ja, Sie können sich schon während dem Bewerbungsverfahren zum Beispiel für das MCI Global Scholarship (25% Ermäßigung auf den Studienbeitrag) und viele andere bewerben. Leistungsbasierte Stipendien (50% Ermäßigung auf den Studienbeitrag) sind ab dem zweiten Studienjahr verfügbar.

Weiter Informationen und Details unter: https://www.mci4me.at/de/services/student-support/stipendien-foerderungen#drittstaaten

Wir bitten Sie, Ihr Visum zu beantragen, sobald Sie Ihre Studiengebühren bezahlt und sich einen Platz im ausgewählten Studienprogramm gesichert haben, da das Visumverfahren für ein Studentenvisum mit Aufenthaltserlaubnis D durchschnittlich drei Monate dauert.

Bitte erkundigen Sie sich immer zuerst bei der Botschaft bezüglich Versicherungsempfehlungen.

Wir empfehlen in der Regel eine Krankenversicherung über feelsafe: www.feelsafe.at.

Das MCI betreibt kein Studentenwohnheim, dennoch unterstützen wir Sie falls Sie Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben.

Hier finden Sie Informationen zu Unterkünften für Studierende in Innsbruck: https://www.mci4me.at/de/student-life/student-life/unterkuenfte

Sie sollten grob mit 1.000 bis 1.300 EUR pro Monat rechnen, abhängig von ihrem Lebensstandard.

Es können noch Ausgaben für Bücher, Exkursionen, etc. anfallen. Dies wird ca. 20 bis 40 Euro pro Semester betragen.

Weiters muss der Beitrag für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) von ca. 25 Euro jedes Semester beglichen werden.

Ja, Sie würden einen Buddy zugewiesen bekommen, der/die schon vor Ihrer Ankunft in Innsbruck mit Ihnen in Kontakt treten wird.

Buddies sind MCI-Studierende, die Sie bei Ihren administrativen Angelegenheiten (z.B. Meldung des Wohnsitzes, Eröffnung eines Bankkontos, Aufenthaltsbestätigung etc.) unterstützen werden.

Sie dürfen bis zu 20 Stunden neben Ihrem Studium arbeiten.

Sie können nach dem Studium eine Visumsverlängerung für Arbeitszwecke beantragen. In der Regel wird eine zwölfmonatige Verlängerung zur Arbeitssuche bewilligt.

Deutschkenntnisse sind empfohlen aber nicht verpflichtend. Wir bieten unseren Studierenden Deutschkurse zu vergünstigten Preisen an und so können Sie neben Ihrem Studium Deutsch lernen.

Nein. Die Kurse sind für jedes Semester fix vorgegeben und Sie müssen alle Kurse in Ihrem Studienprogramm besuchen und positiv abschließen.

Sie können leider keine Kurse von anderen Studiengängen wählen.

Es gibt jedoch ein extracurriculares Angebot an Kursen über das Career Center oder das International Program, die gegen eine geringe Gebühr besucht werden können.

Das MCI hat 5 Standorte, die zentral in Innsbruck gelegen sind. An welchem Standort sie hauptsächlich studieren werden, hängt vom Studienprogramm ab, dass Sie wählen. Technisch-naturwissenschaftliche Kurse werden vor allem am MCI IV stattfinden, Tourismusvorlesungen am MCI III und die anderen wirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Studiengänge halten Ihre Kurse vorwiegend am MCI I, II und V ab.

Das österreichische Benotungssystem basiert auf einer Notenskala von 1 bis 5.

1 = sehr gut (90 – 100 %)
2 = gut (zwischen 80 und 89 %)
3 = befriedigend (zwischen 70 und 79 %)
4 = genügend (zwischen 60 und 69 %)
5 = nicht genügend / negativ (weniger als 60%)

Die Abschlussprüfungen für die einzelnen Lehrveranstaltungen finden während der regulären Semesterzeiten statt - entweger direkt nach Abschluss der Lehrveranstaltung oder am Ende des Semesters.

Der erste Prüfungsantritt findet immer im gleichen Semester wie die Lehrveranstaltung statt; die weiteren Prüfungsversuche können im gleichen oder folgenden Semester stattfinden. Bitte planen Sie Ihre Reisen immer außerhalb der offiziellen Semesterzeiten ein.

Sie haben zwei weitere Prüfungsversuche, falls Sie eine Prüfung nicht bestehen.