Folgende COVID-19 Schutzmaßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis auf Widerruf.
Die österreichische Bundesregierung hat vor wenigen Tagen in einer Pressekonferenz verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 beschlossen, welche ab Dienstag, 3. November vorerst für den Zeitraum von 4 Wochen in Kraft treten.
Im Anschluss an die Bundespressekonferenz haben ausführliche digitale Beratungen aller Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium stattgefunden, in welchen zahlreiche Klarstellungen und Präzisierungen für den Hochschulbereich vorgenommen wurden.
Für das MCI gelten seit Dienstag, 3. November bis vorerst Ende November folgende Bestimmungen:
Sollten Sie vor oder während der nicht substituierbaren Lehrveranstaltungen zumindest eines der Symptome wie Husten, Fieber, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege oder plötzlichen Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns beobachten, informieren Sie bitte umgehend die Departmentleitung sowie den COVID-19-Beauftragten des MCI.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen.
Bleiben Sie gesund!