Schülerinnen und Schüler und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen. Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – das entsprechende Stipendium.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Stipendienstiftung.
NÖ Stipendienstiftungen
Für ein Stipendium aus einer gemeinnützigen Stiftung, im Konkreten der Allgemeinen Stipendienstiftung Niederösterreich, der Michael von Zoller-Stiftung, der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, der Prof. Anton Bauer Stipendien Stiftung und der Rosalia Czech‘schen Stipendienstiftung, müssen die
Antragstellerinnen und Antragsteller:
- ordentliche Schülerinnen und Schüler oder Studierende sein,
- bedürftig sein,
- österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss, Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-)Universitäten, Fachhochschulen für Soziale Arbeit besuchen,
- einen günstigen Schul-/Studienerfolg aufweisen,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich, (Süd-)Tirol zum Zeitpunkt der Geburt oder 1070 Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen für ein Stipendium aus der Michael von Zoller-Stiftung sind insbesondere in Punkt 2.4. der Förderrichtlinien enthalten.
- Einreichfrist: beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.
- Das Stipendiumansuchen für Schülerinnen und Schüler ist mit E-Gov-Formular unter dem Link Stipendienansuchen Schülerschaft zu stellen.
- Das Stipendiumansuchen für Studierende ist mit E-Gov-Formular unter dem Link Stipendienansuchen Studierende zu stellen.