09. Oktober 2024

Career Tip: Lügen im Lebenslauf

Was ist strafbar, was ist erlaubt?

Wer Lücken im Lebenslauf hat oder nicht vollständig die gewünschten Qualifikationen vorweisen kann, greift oft zu einer kleinen Notlüge. Aber sind solche Unwahrheiten im Lebenslauf strafbar oder darf man bei Angaben zu Berufserfahrungen, Qualifikationen oder Sprachkenntnissen etwas schummeln? Der Artikel "Lügen im Lebenslauf: Was ist strafbar, was ist erlaubt?" von karriere.SN.at der Salzburger Nachrichten gibt Tipps, wie man Lücken, Auszeiten und kurze Arbeitsverhältnisse am besten präsentiert und klärt die Frage: Ist eine Lüge im Lebenslauf strafbar?

Bewerber:innen, die ihre Sprachkenntnisse übertreiben, bei ihrer Ausbildung lügen oder ihr bisheriges Gehalt aufbauschen, kommen meist nicht weit. Eine Studie zeigt, dass etwa zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Manager:innen Bewerbende ausschließen, wenn sie falsche Angaben im Lebenslauf oder beim Vorstellungsgespräch entdecken.

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Quelle
  • Artikel: Lügen im Lebenslauf: Was ist strafbar, was ist erlaubt?
  • von karriere.SN.at - Salzburger Nachrichten

 
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