Am kommenden Sonntag findet der Wahlreigen der letzten Monate mit der Stichwahl zum Amt des/r Bürgermeisters/in der Landeshauptstadt Innsbruck seinen Abschluss.
Leider wissen viele Bürger/innen das von früheren Generationen unter großen Opfern erkämpfte Wahlrecht nicht mehr zu schätzen. Bei den kürzlich durchgeführten Tiroler Landtagswahlen haben nur mehr 60%, bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen vor 10 Tagen überhaupt nur mehr 50% (!) der stimmberechtigten Bürger/innen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Dies ist beschämend und für eine Demokratie in letzter Konsequenz auch gefährlich.
Vor diesem Hintergrund richte meinen Appell an Sie, mit Ihrer Stimme über die zukünftige Führung der Landeshauptstadt Innsbruck zu entscheiden. Im Unterschied zu anderen Gebietskörperschaften ist das Wahlrecht hier viel weiter gefasst:
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger/innen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit Stichtag 23.01.2018 ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck hatten (somit auch Studierende).
All jene, die am Sonntag nicht in Innsbruck sind, haben die Möglichkeit bis Freitag, 4. Mai, 14:00 Uhr, im Stadtmagistrat Innsbruck ihre Wahlkarte zu beantragen und dort direkt ihre Stimme abzugeben.
WAHLKARTENBÜRO
Details zur Wahl:
Mit herzlichem Dank für alle Bemühungen und besten Grüßen,
Andreas Altmann
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