Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir freuen uns, Euch über folgende aktuelle Beschlussfassungen und Themen aus dem MCI Hochschulkollegium informieren zu dürfen:
LV-bezogene Anerkennungen bei Studienjahrwiederholung
Im Falle einer Wiederholung des Studienjahres sind alle bisher positiv beurteilten Lehrveranstaltungen für das zu wiederholende Studienjahr anzurechnen; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich das Curriculum und damit auch Inhalt und Umfang der jeweils betroffenen Lehrveranstaltung seit ihrer Absolvierung nicht geändert haben; ist unter diesen Voraussetzungen eine Lehrveranstaltung nicht anrechenbar, so ist dies gegenüber der Antragstellerin/dem Antragssteller ausführlich und schriftlich zu begründen.
In allen Bachelorstudiengängen werden die bisher zwei Bachelorarbeiten zu einer Bachelorarbeit zusammengeführt.
Die vereinheitlichte Bachelorarbeit wird gesamt mit 12 ECTS ausgewiesen, die Betreuung der Arbeit wird mit 2 ECTS ausgewiesen und die Bachelorpüfung wird mit einem Workload von 1 ECTS ausgewiesen.
Alle Studiengänge verwenden das (ggf. leicht anpassbare) harmonisierte Beurteilungsraster für Bachelorarbeiten.
Die Zusatzprüfungen sind mit drei Antrittsversuchen einheitlich in allen Studiengängen zu absolvieren. Der erste Antritt hat zeitlich so nah als möglich beim Aufnahmeverfahren zu liegen. Diesbezüglich wird ein einstimmiger Beschluss gefasst.
Publizieren mit Studierenden
Die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Texten in Zeitschriften, Fachbüchern, OA-Zeitschriften u.Ä. ist im Sinne eines Beitrags zur Forschung ein wichtiges Anliegen wissenschaftlichen Arbeitens. Lehrende und Supervisoren und Supervisorinnen von Masterthesen werden dazu angehalten, auch Studierenden erste Erfahrungen mit Publikationen zu ermöglichen. Dies kann in etwa in Form von gemeinsamen Publikationen, Konferenzbeiträgen o.Ä. sein. Solche Gemeinschaftspublikationen müssen in jedem Fall den hohen Ansprüchen wissenschaftlicher Qualitätssicherung genügen. Es obliegt dem Lehrenden/Supervisor vorab eine Entscheidung zu treffen, ob eine Arbeit diesen Qualitätsansprüchen genügt.Im Sinne der wissenschaftlichen Redlichkeit sind bei Veröffentlichungen bei denen Studierenden einen (wesentlichen) Teil der Arbeit geleistet haben als Mitautoren und Autorinnen anzugeben.
Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluierung
Wir dürfen darauf hinweisen, dass Lehrveranstaltungsevaluierungen einen Rücklauf von mindestens 75 % aufweisen müssen – wir bitten um Berücksichtigung dieser Kennzahl und ggf. um entsprechende Maßnahmen die diesen Rücklauf gewährleisten.
Neue Mitglieder im MCI Hochschulkollegium
Kurie der Studiengangsleiter/innen
FH-Prof. Dr. Matthias Seeler hat mit der Kollegiumssitzung im Mai sein Mandat als Vertreter in der Kurie der Studiengangsleiter/innen im MCI Hochschulkollegium niedergelegt. Gerne dürfen wir mitteilen, dass mit der Wahl vom 12.4. Frau FH-Prof. Dr. Kathrin Bach als eindeutige Nachfolge und Vertreterin in der Kurie der Studiengangsleiter/innen feststeht. Wir dürfen uns bei Matthias Seeler für sein Engagement im Kollegium und die Arbeit als Vorsitzender im Beschwerdeausschuss sehr herzlich bedanken. Gleichzeitig heißen wir Kathrin Bach herzlich willkommen!
Kurie der Studierenden
Lena Stern hat mit der Kollegiumssitzung im Mai ihr Mandat als Vertreterin in der Kurie der Studierenden niedergelegt. Tamara Wartner, Studierende im Bachelorstudiengang Management & Recht, wurde als Nachfolgerin in die Studierendenkurie gewählt. Wir dürfen uns bei Lena Stern für ihre Motivation und die aktive Mitwirkung im Kollegium bedanken. Tamara Wartner begrüßen wir herzlich!
Mit herzlichen Grüßen aus dem MCI Hochschulkollegium,
Franz Pegger Claudia Mössenlechner
Leiter des MCI-Hochschulkollegiums Stv. Leiterin des MCI Hochschulkollegiums
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