Für MCI-Studierende in ihrer zweiten Studienhälfte, die über eine außergewöhnliche berufliche und persönliche Leistungsbilanz verfügen.
Der 1922 gegründete Deutsche Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck, ein Zusammenschluss deutschsprachiger Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik zur Förderung der Universitäten in Innsbruck und des MCI, stellt für das Jahr 2024 einen Gesamtstudienförderpreis in der Höhe von € 4.500,- zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind MCI-Studierende in ihrer zweiten Studienhälfte, die über eine außergewöhnliche berufliche und persönliche Leistungsbilanz verfügen, überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen können, engagierte Zukunftspläne bzw. -projekte besitzen und mit Hilfe des DFK-Studienförderpreises ein besonders ambitioniertes Ziel verfolgen wollen.
Die Ermittlung des Preisträgers bzw. der Preisträgerin erfolgt durch eine Jury. Die Preisübergabe findet im feierlichen Rahmen anlässlich der Jahrestagung des DFK - voraussichtlich Mitte Oktober - statt. Eine Teilung des Studienförderpreises auf mehrere Antragsteller:innen ist möglich.
Die Verleihung des Studienförderpreises ist an nachstehende Bedingungen gebunden:
Die Antragsteller:innen müssen die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates oder seit mindestens 3 Jahren ihren Wohnsitz in Österreich haben.
...sind MCI-Studierende in der zweiten Studienhälfte folgender Studiengänge:
- Bachelorstudium (BA, BSc)
- Masterstudium (MA, MSc)
- Executive Masterstudium (MBA, MSc, LL.M.)
- Außergewöhnliche berufliche und/oder persönliche Leistungsbilanz
- Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Engagierte Zukunftspläne
- Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis mit entsprechenden Bestätigungen (z.B. Semesterzeugnisse, weitere wichtige Zeugnisse)
- Kurzbeschreibung der geplanten, in Arbeit befindlichen oder fertig gestellten MCI-Bachelor- oder Masterarbeit, sofern zutreffend (z.B. Exposé & Zeitplan, Executive Summary)
- Kurzbeschreibung der kurz- oder mittelfristigen Zukunftspläne (max. 0,5 – 1 Seite)
- Kurzbeschreibung der geplanten Verwendung des DFK-Studienförderbeitrages (z.B. Auslandssemester/-jahr und/oder -praktikum, besonders aufwändiges Forschungsprojekt bzw. wissenschaftliche Arbeit; max. 0,5 – 1 Seite)